Ismet Cheriff Vanly
Am 24.7.1993 fand in Lausanne/Schweiz eine Konferenz "Lausanne und
das Schicksal des kurdischen Volkes" anläßlich des siebzigsten
Jahrestages des Lausanner Vertrages unter Schirmherrschaftder Lausanner
Bürgermeisterin Yvette Jaggi statt. Als Redner nahmen teil Der Abgeordnete
der Sozialistischen Partei/Schweiz Victor Ruffy, Alain Millard (,Journalisten
ohne Grenzen"), die Schriftstellerin und Journalistin Christiane Maurer,
Sedat Aslantas (Vertreter des Menschenrechtsvereins Diyarbakir) sowie Vertreter
der kurdischen Organisationen DRK-Iran, ERNK, KAWA, PUK, FSK. Eine
aus 15 Punkten bestehende Abschlußerklärung wurde verabschiedet.
Nachstehend veröffentlichen wir die Rede von Ismet Cheriff
Vanly, Vorsitzender der Kurdischen Juristenliga.
Es ist nicht möglich, über den Vertrag von Lausanne und seine Auswirkungen auf die Zukunft der Kurden zu reden, ohne den Vertrag von Sèvres zu erwähnen.Was den Kurden in Sèvres versprochen worden war, wurde in Lausanne gestrichen. Gestatten Sie mir also, von Anfang an zu beginnen.
Als die osmanische Türkei auf seiten Deutschlands und Österreich-Ungarns
in den Ersten Weltkrieg eintrat, umfaßte ihr Reich ungefähr
3/4 des kurdischen Gebietes, Persien nahm ein Viertel ein. Die Grenze zwischen
den beiden Teilen Kurdistans war durchlässig, obwohl sie sich seit
dem siebzehnten Jahrhundert kaum verändert hatte. Dem Orient war der
übersteigerte Nationalismus der heutigen Nationalstaaten unbekannt.
Gewiß, die Nationalitäten lebten innerhalb maroder Reiche, waren
aber weder in ihrer Existenz noch in ihrer Kultur bedroht.
Nachdem die Türkei den Krieg verloren hatte, ging es darum, dieses
Reich oder das, was von ihm übrig geblieben war, zu zerstückeln,
durch die Errichtung von Nationalstaaten nach dem sog. Nationalitätenprinzip,
d.h. dem SelbstbestimmungsrechtderVölker, einem Prinzip, das indem
Vierzehn-Punkte-Programm des Präsidenten Woodrow Wilson auftaucht.
In seinem Vertragsentwurf für den Völkerbund führt Wilson
das Beispiel dreier, aus dem Osmanischen Reich herauszulösender und
als Nationalstaaten zu errichtender Länder an, zunächst unter
internationalem Mandat, später als unabhängige Staaten, und zwar
nach dieser Reihenfolge: Armenien. Kurdistan und Arabien. Armenier, Kurden
und Araber schickten Delegationen nach Paris, die von den alliierten Mächten
anerkannt wurden und zum Friedensvertrag mit der Türkei angehört
werden sollten. Der amerikanische Präsident sicherte auch den Türken
ihren eigenen Staat, eine auf ihre ethnischkulturellen Grenzen zurückgeführte
Türkei, zu.
Der Friedensvertrag mit der Türkei, in Sèvres unterzeichnet am 10. August 1920, ist nicht in allen Punkten deckungsgleich mit den Hoffnungen der Völker. Türken, Kurden, Armenier und Araber hatten Interessen, die sich oft entgegenstanden und die es zusammmenzuführen galt. Vor allem die Großmächte hatten ihren eigenen. Dennoch widmet sich der Vertrag im großen und ganzen emma; mehr dem Nationalitätenprinzip, das im neunzehnten Jahrhundert zum Entstehen der Balkanstaaten Griechenland, Bulgarien, Serbien und Rumänien geführt hatte.
Kurdistan, dem der Vertrag von Sèvres Abschnitt 3, Art. 6264 widmet, hat es weniger gut getroffen als Armenien, wahrscheinlich aufgrund der islamischen Bindungen zwischen Kurden und Türken. Dem christlichen Armenien, entvölkert durch den Genozid von 1915, dessen Grenzen sich jedoch nach den Forderungen der armenischen Nationalbewegung beträchtlich auf den Norden Kurdistans ausdehnen, wird als Ganzem die Unabhängigkeit versprochen, freilich ohne vertragliche Festlegung der Grenzen.
Art. 62 gewährt dem osmanischen Kurdistan Autonomie im Rahmen der
Türkei, in einer Region, die etwa angesiedelt wird östlich des
Euphrats, südlich von Armenien, im Norden Syriens und Mesopotamiens,
alles Länder, deren Grenzen noch zu bestimmen blieben. Wo Armenien
endet, wo Syrien und Mesopotamien beginnen oder eher das Untere Zweistromland,
damals gebräuchliche Bezeichnung in Europa fürden arabischen
Irak. niemandweiß es.Warum ,östlich des Euphrats", wo sich doch
das osmanische Kurdistan weit jenseits des Flusses nach Westen erstreckt,
bis nach Zara, Malatya, Maras und dem KurdDagh, von dort nur einen Steinwurf
vom Mittelmeer entfernt, weiß niemand. Umfaßt das osmanische
Kurdistan nicht das obere Zweistromland, das Gebiet von Diyarbakir, Urfa,
Mardin. Cizre und Kamisli, keiner spricht es aus.
Art. 64 enthält in 5.1 immerhin eine Abmilderung dieses Ausgangspunktes,
indem er den Kurden innerhalb Jahresfrist nach Inkrafttreten des Vertrages
die vollständige Unabhängigkeit von der Türkei verspricht.
Die Bestimmung lautet:
Wenn innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages die kurdische Bevölkerung in den in Art. 62 genannten Gebieten sich an den Rat des Völkerbundes wendet und beweist, daß eine Mehrheit der Bevölkerung in diesen Regionen von der Türkei unabhängig sein will, und wenn der Rat dann annimmt, daß diese Bevölkerung dieser Unabhängigkeit fähig ist, und wenn er empfiehlt, sie ihr zuzugestehen, verpflichtet sich die Türkei. sich künftig nach dieser Empfehlung zu richten und auf alle Rechte und Besitztitel über diese Region zu verzichten (...)
Art. 64 ergänzt am Ende:
,,Wenn und falls der Verzicht erfolgt ist. wird von den Hauptalluerfen keinerlei Eh wand erhoben gegen den freiwilligen Anschluß der Kurden, die in diesem Teil Kurdistans wohnen. derbisheutezum VilayetMossulgehört, andiesesunabhängige Kurdistan."
Diese Klauseln lassen also die Grenzen des osmanischen Kurdistans, autonom
oder unabhängig, im Ungewissen. Sie betreffen nicht das iranische
Kurdistan. Persien hatte am Krieg nicht teilgenommen. Sie stellen viele
formale Bedingungen. damit das Land zur vollständigen Unabhängigkeit
gelangen kann. Nichtsdestoweniger stellt der Vertrag von Sèvres
ein historisches Dokument dar, das international das Recht des kurdischen
Volkes bestätigt. frei über sein Schicksal zu bestimmen Die Kurden
werden dies nicht vergessen. Statt Autonomie und Unabhängigkeit zu
erlangen, sollte das osmanische Kurdistan in drei Teile unterschiedlicher
Bedeutung zerschnitten werden: Der größte Teil, Nord und Westkurdistan.
wurde der neuen Türkei überlassen. das südliche Kurdistan
des Vilayet von Mossul unter britischem Mandat dem Irak angegliedert sowie
drei Regionen wurden von
Westkurdistan abgetrennt und Syrien, das unter französischem Mandat stand, zugesprochen. Wenn man richtigerweise das östliche oder iranische Kurdistan hinzurechnet, wurde Kurdistan gevierteilt durch Grenzen, die ,,international" genannt werden, in Wirklichkeit aber zwischenstaatlich und interkurdisch sind eine ungerechte Situation mit schwerwiegenden Auswirkungen, zu der das kurdische Volk nie befragt worden ist.
In der Folge, nachdem Mustafa Kemal die Macht erlangt hatte, erreichte er von den Alliierten die Neuverhandlung des Vertrags von Sèvres. Dies geschieht auf der Konferenz in Lausanne 1922/1923, unter Abwesenheit der Kurden. Unterzeichnet wird der Vertrag von Lausanne am 24. Juli 1923. die kemalistische Türkei wird bestätigt, die Kurden kommen nicht vor. Kurden und Kurdistan werden nicht mehr erwähnt. Um zu verhindern, daß die Art. 38 bis 45 des Vertrages, die Rechte der Minderheiten" garantieren, auf die Kurden in der Türkei Anwendung finden, erklärt Ismet Pascha Inönü, Premierminister und Leiter der türkischen Delegation, obendrein vor der Konferenz von Lausanne. Sitzung des 23. Januar 1923:
,,Die Regierung der Großen Nationalversammlung der Türkei
ist die Regierung der Kurden genauso wie die der Türken, denn die
wahren und legitimen Vertreter der Kurden haben ihren Sitz in der Nationalversammlung
und haben im gleichen Maße wie die Vertreter der Türken, an
der Regierung und Verwaltung des Landes ihren Anteil. ,,(zitiert nach dem
französischen Außenministerium, ,,Documents diplomati-ques:
Conförence de Lausanne",
Paris 1923,S.283 284). Demnach sind nach den Worten des damaligen türkischen
Premierministers die Kurden in der Türkei keine nationale Minderheit,
sondern in ihrer politischen Bedeutung dem türkischen Volk vergleicnbar
obwohl von ihm verschieden und sie ,,regieren" die Türkei als Partner
des türkischen Volkes. Tatsächlich bestand unter den Teilnehmern
Einhelligkeit darüber, daß die Art. 38 bis 45 des Vertrages
nur Anwendung auf die christlichen Minderheiten in der Türkei finden
sollten, Griechen, Armenier. assyrische Chaldäer, gegebenenfalls lsraeliten:
ein Schutz, der sich im übrigen als trügerisch erweisen sollte.
In den Debatten der Konferenz kam auch Südkurdistan zur Sprache, in seiner Ausdehnung ungefähr dem alten osmanischen Vilayet von Mossul entsprechend, dessen ,,Wiederabtretung" an die Türkei Ismet Pascha forderte aufgrund seiner wie er sagte ·,türkisch kurdischer Mehrheit", auf das aber Großbritannien sein Mandat auszudehnen gedachte. Während des Krieges hatte es das Untere Zweistromland bzw. den arabischen Irak besetzt, bestehend aus den Vilayet Basra und Bagdad. Es hatte den größeren Teil des Vilayet Mossul nach dem Waffenstillstand von Mudros am 30. Oktober1918 besetzt.wo es sofortzu Zusammenstößen mit den Kurden kam.
Im April 1920 erhielt Großbritannien vom in San Remo versammelten
Obersten Rat der Alliierten ,,das Mandat über den Irak und den Vilayet
von Mossul". Unterstrichen werden muß die Unterscheidung zwischen
Irak und dem betreffenden Vilayet. Da das südliche Kurdistan bekannt
war für seine Bodenschätze, insbesondere seine Ölfelder,
machte sich London an die Schaffung eines vollkommen neuen Staates durch
den Anscnluß Südkurdistans an den arabischen Irak, d.h. der
Vereinigung der drei Vilayets von Basra, Bagdad und Mossul, unter der nominellen
Herrschaft eines arabiscnen Königs. der nicht einmal Iraker war,
Emir Feisal. Sohn des Scherifen von Mekka, wobei eine kurdische Autonomie
innerhalb des Irak vorausgesetzt wurde.
Am 24. Dezember 1922, während der Konferenz von Lausanne, teilte
London dem Völkerbund den Text einergemeinsamen angloirakischen Erklärung
mit, mit folgendem Wortlaut:
,,Die Regierung Ihrer britischen Majestät und die Regierung des Irak anerkennen die Rechte der Kurden, die in den Grenzen des Irak leben, eine Regierung innerhalb dieser Grenzen zu errichten. Sie hoffen, daß die verschiedenen kurdischen Elemente so bald als möglich untereinander zu einer Regelung kommen, was die von ihnen gewünschte Regierungsform betrifft und über die Grenzen, denen sie zu leben wünschen. Sie werden Gesandte schicken, die über ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu der Regierung Ihrer Majestät und der irakischen Regierung verhandeln sollen".
Wenn man diesem offiziellen Text Glauben schenkt, sollte die den irakischen
Kurden versprochene Autonomie von großer Bedeutung sein. Es obliegt
ihnen, das Gebiet festzulegen, die Art der Regierung, die ihnen genehm
ist, und inder Folge auf dem Verhandlungswege die wirtschaftlichen und
politischen Beziehungen dieser kurdischen Regierung mit London und Bagdad
zu bestimmen.
Lord Curzon, Leiterder Britischen Delegation beider Lausanner Konferenz,
berief sich aufdie so dem südlichen Kurdistan versprochene Autonomie
als Argument zugunsten des Anschlusses des Vilayet von Mossul an den Irak.
Ismet lnönü erwiderte ihm, daß das südliche Kurdistan
in diesem Falle nur eine Kolonie sei und daß ,die den Bevölkerungen
dieser angeblich autonomen Regiönen aufgezwungenen sogenannten Rechte
einer dominanten Rasse wie der kurdischen nicht gerecht werden können"
(idem).
Was das Schicksal des südlichen Kurdistan oder Vilayet von Mossul anbelangt, beschränkt sich der Vertrag von Lausanne darauf. die Entscheidung dem Rat des Völkerbundes zu überlassen. Mit Datum des 16. Dezember 1925 entscheidet der Rat, entsprechend dem britischen Vorschlag den Vilayet an den Irak anzuschließen, unter der ausdrücklichen Bedingung, ,daß den von den Kurden geäußerten Wünschen Rechnung getragen werden müsse, die verfangen, daß Funktionäre kurdischer Rasse für die Verwaltung ihres Landes, für die Ausübung der Justiz und den Unterricht an den Schulen bestimmt werden sollten und daß die kurdische Sprache offizielle Sprache in all diesen Einrichtungen sein soll".
Dies läuft auf eine kulturelle und administrative Autonomie hinaus,
eine Verpflichtung, der weder Großbritannien, Mandatsmacht. noch
der Irak nachkommen sollten.
Was die Türkei betrifft, beschließt sie, noch bevor die
Tinte des Vertrages von Lausanne trocken ist, daß es keine Kurden
innerhalb ihrer Grenzen gibt. höchstens Bergtürken, die ihre
Ursprungssprache vergessen hätten. Um die Assimilierung der Kurden
zu erleichtern sind, alle Mittel recht, einschließlich der Geschichtsfälschung
mit der Hilfe einiger, auf dem Gebiet wissenschaftlicher und moralischer
Rechtschaffenheit wenig empfehlenswerter deutscher Professoren.
Ich werde nicht auf die im Blut ertränkten kurdischen Revolten
eingehen, die massenhaften Deportationen, den Einsatz chemischer und bakteriologischer
Waffen im Irak, die vollständige Zerstörung Tausender von Dörfern,
die zwangsweise Türkisierung kurdischer Ortsbezeichnungen und der
Namensgebung der Kurden in der Türkei, die Erfahrungen der
Republik von Mahabad im iranischen Kurdistan, die politischen Morde, den staatlichen Terror auf die Zivilbevölkerung, den Ausschluß von mehr als 100 000 Kurden von der syrischen Nationalität durch einen Federstrich, die Verschleppung der Hälfte der sowjetischen Kurden von Transkaukasien nach Zentralasien und Sibirien unter Stalin, die alltäglichen Verstöße gegen die Menschenrechte die tausend Martyrien und Kämpfe eines Volkes, das nicht sterben will und das seine Erinnerungen, seine Sprache, seine Heimat und sein geschichtliches Erbe erhalten will. Die Freunde und Landsleute nach mir werden Ihnen besser als ich darüber berichten. Aber lassen Sie mich vordem Pantheon der toten Helden, Symbolen des kurdischen Widerstands, verbeugen, Sheikh Said, Sheikh Mahmud, lhsan Nun, Seyid Riza, Ghazi Mohammed, Mustafa Barzani, Ghassemlou. Einen Gruß den unbekannten Helden, die zu Tausenden gestorben sind, damit Kurdistan lebe.
Heute, am 24. Juli 1993, jährt sich zum siebzigsten Mal der Vertrag von Lausanne. Lausanne selbst bot nur einen gastfreundlichen Rahmen fürdie Konferenz und den Vertrag, die seinen Namen tragen, gewährt uns heute seine Gastfreundschaft. Die Schweiz hat keinen Anteil an diesem historischen Vergessen eines Volkes, das seiner Zahl nach an dritter Stelle steht im Nahen Osten, nach den Arabern und den Türken.
Heute bilden die Kurden ein Volk mit einer Bevölkerung von ungeiähr 30 Mb.: 15 Mio. in der Türkei, 7,5 Mb. im Iran, 4,5 Mio. im Irak, 1,2 Mb. in Syrien, 0,3 oder 0,4 Mc. in der ehemaligen UdSSR und 1 Mb. in der Diaspora, sei es im Abendland oder Orient. Es ist die größte Nation ohne Staat auf der Welt, eine unterdrückte Nation, selbst seiner Rechte auf Sprache und Kultur beraubt und ohne Möglichkeit auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Kurdistan ist eine innere Kolonie, die Letzte Kolonie, in der die Menschenrechte, das Recht auf Leben, Meinungsfreiheit, Arbeit und Fortschritt von den betroffenen Regierungen verleugnet und mit Füßen getreten werden.
Seit siebzig Jahren kämpft das kurdische Volk mit der Feder und
der Waffe in der Hand für seine Anerkennung als
Rechtssubjekt mit eigener Kultur, einem tausend Jahre alten Vaterland
und einem historischen Erbe. Die Antwort der betroffenen Regierungen war
immer nur Unterdrückung, Depontationen, Rechtsverweigerung und Blutvergießen.
Viele Freunde auf der ganzen Welt sind an die Öffentlichkeit getreten,
um den gerechten Kampf der Kurden für ihre legitimen nationalen und
demokratischen Rechte zu unterstützen. Das kurdische Volk fühlt
sich gestärkt durch ihre Solidarität. Die Vereinten Nationen
haben ihrerseits nichts oder sehr wenig getan. Sie haben den Terror der
Staaten geduldet. Sie haben lediglich einem Teil Kurdistans, infolge der
Resolution 688 des Sicherheitsrats, ,,humanitären Schutz" gewährt.
Ist dies ein Anfang?
Heute, an diesem Jahrestag des Vertrags von Lausanne, haben wir uns
in Lausanne versammelt, um gegen diese Lage der Dinge zu protestieren.
Unser Dank gebührt dem Stadtrat von Lausanne und Frau Yvette Jaggi,
unserer Bürgermeisterin, daß sie an dieser Tagung teilgenommen
und sie angeregt haben, wie dies schon ,der Fall war anläßlich
des Symposiums zu Kurdistan im April 1990.
Unser Dank gilt ebenfalls dem Europäischen Parlament, das zweimal
die Abhaltung einer internationalen Konferenz unter der Schirmherrschaft
der Vereinten Nationen gefordert hat, mit dem Ziel, eine friedliche und
demokratische Lösung für Kurdenfrage zu finden.
Ehre deinem Andenken, Andrej Sacharow, der du eine solche Konferenz
in der öffentlichen Erklärung vom 13. Oktober 1989 gefordert
hast!
Bevor ich zum Ende komme, möchte ich Ihnen eine vertrauliche
Mitteilung machen. Als ich in die Schweiz kam, Ende November 1948, um in
Lausanne und Genf zu studieren, verfolgte mich eine Idee, ein leicht
verrückter Traum aus früher Jugend legte mir auf, mich dafür
einzusetzen, daß dem kurdischen Volk Gerechtigkeit widerfahre in
einem neuen Vertrag von Lausanne, der den ersten auslöschen sollte.
Warum soll ich mich verstecken, ich hege diesen geheimen Traum noch immer.
In unseren Tagen schreitet Geschichte schneller voran. Eines Tages
wird das kurdische Volk seine Freiheit zurückerobern. Es liegt an
ihm. an uns allen, eine neue Seite im Buch der Geschichte zu schreiben,
welche die von 1923 berichtigt.
Dazu kann man auf mehrere Arten beitragen. Um diesen Tag genauer zu kennzeichnen und Lausanne auf andere Weise mit dem Kampf der Kurden für Recht und Gerechtigkeit zu verknüpfen, rufe ich dazu auf, eine internationale Kommission für die Rechte des kurdischen Volkes zu gründen, als Gesellschaft internationalen Privatrechts mit Sitz in Lausanne, deren Ziel es sein soll, auf juristischer und diplomatischer Ebene die Rechte des kurdischen Volkes international zu fördern und die Menschenrechte in Kurdistan zu verteidigen.
Dieser Vorschlag steht übrigens in dem Entwurf einer Schlußerklärung, die ich verfaßt habe und die das Kurdistankomitee am Schluß dieser Tagung unserer Konferenz zur Billigung vorlegen wird.
Lausanne, den 24. Juli 1993
(Übersetzung aus dem Französischen: Jo Elzer)