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News-Eintrag vom 23.08.2019

NAVEND verurteilt rechtswidrige Absetzung kurdischer Oberbürgermeister in der Türkei

Wieder einmal wird das demokratische Wahlrecht in der Türkei durch die türkische Regierung außer Kraft gesetzt. Nach innen wie nach außen stehen die Zeichen auf Konfrontation mit den Kurden.

Knapp fünfeinhalb Monate nach der Kommunalwahl am 31. März 2019 geht das türkische Innenministerium nun erneut willkürlich gegen HDP-geführte Kommunen vor, indem es die drei kurdischen Oberbürgermeister Adnan Selçuk Mızraklı, Ahmet Türk und Bedia Özgökçe Ertan, die bei den Wahlen jeweils 62,93%, 56,24% und 53,63% der abgegebenen Stimmen bekamen, absetzen und durch Zwangsverwalter ersetzen ließ. Betroffen sind somit drei kurdisch dominierte Großstädte. Zur Begründung führt das türkische Innenministerium an, dass wegen Verbreitung von „Terrorpropaganda“ oder der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation gegen die entsprechenden Personen ermittelt werde.

Wie willkürlich solche Verfahren in der Türkei laufen, zeigt ein Blick in die Praxis der vergangenen Jahre. Bereits im Rahmen des Ausnahmezustands infolge des gescheiterten Militärputschs vom Juli 2016 ließ die türkische Regierung 95 von 102 kurdischen (Ober-)Bürgermeistern absetzen und ernannte Zwangsverwalter für die entsprechenden Kommunen. Der türkische Staatspräsident Erdoğan drohte bereits wenige Monate vor den diesjährigen Kommunalwahlen, dass im Falle eines Wahlsieges von „Terrorhelfern“ sogleich wieder Zwangsverwalter eingesetzt würden. Aktuell befinden sich neben Tausenden HDP-Parteifunktionären auch wichtige Namen aus der Parteispitze in türkischer Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im vergangenen Jahr, dass im Fall des inhaftierten ehemaligen Co-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş, ein rechtswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit vorliegt und das Recht auf freie Wahlen verletzt wurde. Zudem kam der EGMR zu dem Ergebnis, dass die verlängerte Untersuchungshaft unbegründet und somit ebenfalls rechtswidrig war. Aktuell befasst sich die Große Kammer des EGMR mit dem Urteil, da die Türkei die Entscheidung nicht akzeptiert.

Die AKP und die rechtsextreme MHP haben bei den Kommunalwahlen dieses Jahres in wichtigen Großstädten wie etwa Istanbul, Ankara, Izmir, Mardin, Diyarbakir und Van die Wahlen verloren. Während in den Großstädten im mehrheitlich von Kurden bewohnten Osten und Südosten des Landes hauptsächlich die pro-kurdische HDP siegte, konnten in den westlichen Großstädten insbesondere die Kandidaten der oppositionellen CHP die Wahlen für sich entscheiden. Dies war allerdings nur deshalb möglich, weil die HDP zugunsten der CHP auf eigene Kandidaturen verzichtete und ihre Wählerschaft dazu aufrief, den oppositionellen Kandidaten zu unterstützen. So wurden die Kurden zu den Königsmachern bei den diesjährigen Kommunalwahlen.

Diese wahltaktische Entscheidung der kurdischen Wählermehrheit dürfte nicht unbemerkt an der amtierenden Regierung vorbeigegangen sein, denn der AKP-Kandidat Binali Yıldırım bemühte sich im Rahmen der Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl in Istanbul noch vergeblich um kurdische Wählerstimmen.

„Türkei tritt sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch als Aggressor gegenüber den Kurden auf“

Die Entscheidungen des türkischen Innenministeriums werden von den Kurden und den demokratisch gesinnten politischen Kräften als Affront gegenüber den Wählern angesehen. Proteste von politischen Mandatsträgern der HDP und Tausenden Zivilisten wurden von der türkischen Polizei brutal niedergeknüppelt.

Aktuell tritt die Türkei erneut sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch als Aggressor gegenüber den Kurden auf. Denn während in der Türkei das demokratische Wahlrecht für kurdische Wähler kurzerhand rückwirkend ausgehebelt wird, operiert das türkische Militär in völkerrechtswidriger Weise in den kurdischen Gebieten in Nordsyrien und Kurdistan-Irak. Die rechtswidrige Besatzung der kurdischen Enklave Afrin im Norden Syriens führte in ihrer Konsequenz zu einer Vertreibung der einheimischen Bevölkerung und einer gezielten Ansiedlung sunnitisch-arabischer Familien. Ähnlich gingen vor über drei Jahrzehnten die Diktatoren Saddam Hussein und Hafiz al-Assad bei der Arabisierung kurdischer Gebiete im Irak und Syrien vor. Diese skandalöse Vertreibungs- und Siedlungspolitik kann unterdessen nur als ethnische Säuberungsmaßnahme gewertet werden.

Damit führt die Türkei ihre traditionelle Kurdenpolitik fort, die darauf ausgerichtet ist, den politischen Einfluss und die demokratische Mitbestimmung der Kurden im Inland zu beschneiden und mit allen Mitteln dagegen vorzugehen, dass die Kurden als selbstbestimmter Akteur mit einem anerkannten politischen Status in der Region auftreten. Zugleich sichert sich die türkische Regierung mit dieser Art der Politik die Gunst ihrer mehrheitlich rechtsnationalistischen Wähler.

„Die Türkei muss mit spürbaren Konsequenzen konfrontiert werden“

NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e.V. verurteilt die rechtswidrige Absetzung der demokratisch gewählten Oberbürgermeister von Diyarbakir, Mardin und Van durch das türkische Innenministerium auf das Schärfste. Die Einsetzung einer Zwangsverwaltung für kurdisch dominierte Kommunen in der Türkei führt das freie Wahlrecht ad absurdum und ist ein Affront gegenüber den Kurden, denen damit die demokratische Teilhabe und Mitbestimmung verwehrt wird.

Auch ist es überaus fraglich, ob diese Maßnahmen überhaupt im Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung stehen, die die Türkei mit einigen Vorbehalten zumindest am 21. November 1988 mitunterschrieb und am 9. Dezember 1992 ratifizierte. Es ist die Aufgabe des Generalsekretärs des Europarates, Thorbjørn Jagland, dieser Frage nachzugehen und entsprechende Verstöße kenntlich zu machen. Auch ist davon auszugehen, dass die angeordneten Zwangsverwaltungen durch das türkische Innenministerium die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Wahlfreiheit sowie Prinzipien der OSCE zu Frieden, Freiheit und Demokratie verletzen. Dieser Umstand gefährdet den ohnehin mit mehreren Konflikten angeschlagenen Frieden sowie die Sicherheit und Stabilität in der Region.

Auch die deutsche Bundesregierung und der Bundestag sind gehalten, sich intensiver und ernsthaft mit diesen fatalen Entwicklungen auseinanderzusetzen, die eine friedliche und demokratische Lösung des historischen Kurdenkonfliktes in weite Ferne rücken. Dabei muss die Absetzung von demokratisch gewählten kurdischen Oberbürgermeistern in der Türkei und ihre Ersetzung durch Zwangsverwalter auch vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Militäroperationen der türkischen Armee gegen die Kurden in den Nachbarländern gesehen werden und darf eben nicht fadenscheinig als „innere Angelegenheit der Türkei“ abgetan werden. Hierzu bietet sich etwa eine Aktuelle Stunde im Bundestag und eine Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses an, die diese Themen zur Sprache bringen könnten.

Es ist längst überfällig, die Ursachen dieses tiefgreifenden Konflikts anzugehen und eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Region zu ermöglichen. Dieser Prozess kann und sollte sowohl von der deutschen Bundesregierung als auch der Europäischen Union aktiv begleitet werden. Solange die Türkei allerdings als Aggressor in diesem Konflikt auftritt, muss sie mit spürbaren Konsequenzen konfrontiert werden. Schließlich zeigte sich bereits in der Vergangenheit, dass die türkische Regierung nur durch entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Druck dazu bewegt werden kann, ihre Willkürpolitik einer Kurskorrektur zu unterziehen.

Bonn, 22.08.2019

NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e.V. 

Bornheimer Str. 20-22, 53111 Bonn
Tel: 0228 652900, Fax: 0228 652909
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