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News-Eintrag vom 14.10.2019

Nordosten Syriens: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

Hier ist der Beschluss der EU-Außenminister vom 14.10.2019 im Wortlaut:

Die EU fordert die Türkei auf, das einseitige militärische Vorgehen im Nordosten Syriens einzustellen.

Der Rat verweist auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 9. Oktober 2019 im Namen der Europäischen Union und fordert die Türkei erneut mit Nachdruck auf, ihre einseitige Militäroperation im Nordosten Syriens einzustellen und ihre Streitkräfte zurückzuziehen.

Die EU verurteilt die Militäraktion der Türkei, die die Stabilität und die Sicherheit der gesamten Region ernsthaft untergräbt und zu mehr Leid in der Zivilbevölkerung sowie mehr Vertreibungen führt und den Zugang zu humanitärer Hilfe massiv behindert. Durch die Militäroperation verschlechtern sich die Aussichten für den von den VN geleiteten politischen Prozess zur Befriedung Syriens erheblich. Sie untergräbt auch die bisher erzielten Fortschritte der internationalen Allianz gegen Da’esh, und es wird betont, dass Da’esh weiterhin eine Bedrohung für die Sicherheit Europas, der Türkei, der Region und der Welt darstellt.

Die Europäische Union setzt sich weiterhin für die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit des syrischen Staates ein. Dies kann nur im Wege eines echten politischen Übergangs im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012, das von den syrischen Parteien im Rahmen des von den VN geleiteten Genfer Prozesses ausgehandelt wurde, sichergestellt werden.

Die Türkei ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union und ein maßgeblicher Akteur in der Syrien-Krise und in der Region. Die Sicherheitsbedenken der Türkei im Nordosten Syriens sollten mit politischen und diplomatischen Mitteln und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und nicht auf militärischem Wege ausgeräumt werden.

Anhaltende Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, zur Beendigung dieser einseitigen Militäroperation sind dringend erforderlich. Der Rat ruft zu einem Ministertreffen der internationalen Allianz gegen Da’esh auf, damit erörtert wird, wie ihre Bemühungen im gegenwärtigen Kontext fortgesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Militäroperation der Türkei mit ihren dramatischen Folgen weiterhin anhält, verweist die EU auf die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, die Genehmigung von Waffenausfuhren in die Türkei unverzüglich einzustellen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auf der Grundlage der Bestimmungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP über die Waffenausfuhrkontrolle zu entschiedenen nationalen Standpunkten in Bezug auf ihre Politik der Rüstungsausfuhren in die Türkei, einschließlich der strikten Anwendung des Kriteriums 4 hinsichtlich der Stabilität in einer Region. Die zuständige Arbeitsgruppe des Rates wird später in dieser Woche zusammentreten, um die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu diesem Thema zu koordinieren und zu überprüfen.

Die EU weist erneut darauf hin, dass sie keinerlei Hilfe für Stabilisierung oder Entwicklung in Gebieten leisten wird, in denen die Rechte der lokalen Bevölkerung missachtet oder verletzt werden. Die EU wird sich weiterhin entschieden darum bemühen, die schwere humanitäre Krise und Flüchtlingskrise gemäß den sich ergebenden Erfordernissen anzugehen.

Link zur Pressemitteilung im Original

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