Militäroperationen der Türkei in Kurdistan-Irak sind völkerrechtswidrig
Vom 10.-14.02.2021 haben türkische Militäreinheiten eine Operation im Gebiet Gare in Südkurdistan durchgeführt. Diese türkische Invasion richtete sich gegen Stellungen der PKK.
Zunächst fand ein Luftangriff statt, anschließend führten türkische Spezialeinheiten eine Bodenoperation durch. Der ehemalige irakische Militärstabschef und jetzige Militärberater des kurdischen Präsidenten Nechirvan Barzani, Babekir Zebari, äußerte in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass mit ähnlichen Operationen der Türkei auch im Shengal- und Kandil-Gebiet zu rechnen sei.
Aus diesem aktuellen Anlass machen wir aufmerksam auf die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Nordirak aus völkerrechtlicher Sicht“(WD 2-3000-57/20) vom 8.07.2020.
Diese beschäftigt sich mit Operationen des türkischen Militärs zwischen dem 14. und 17.06.2020, bei denen türkische Flugzeuge und Drohnen mehrere Stellungen der PKK, vorwiegend in den Kandil-Bergen nahe der iranischen Grenze im Osten, aber auch im westlich an der Grenze zu Syrien gelegenen sind Sindschar sowie südlich der Hauptstadt Erbil angriffen.
Die Ausarbeitung kommt zu dem Ergebnis, dass die Bombardierungen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Artikel 2 Ziffer 4 der VN-Charta darstellen. Es lasse sich keine Selbstverteidigungslage der Türkei erkennen, die den Verstoß gegen das Gewaltverbot gegenüber dem Irak rechtfertigen könnte. Die Türkei habe darüber hinaus ihre militärischen Operationen nicht sofort den Sicherheitsrat der VN angezeigt, wie es Artikel 5 Absatz 2 der VN-Charta verlangt.
Hier finden Sie die Ausarbeitung: Militäroperation der Türkei in Nordirak




