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Ist die TÜSIAD-Studie ein gesellschaftliches Konzept?

Von Sheref Meresh

Wie viel kostet es, ein Land, das nahezu doppelt so groß ist wie die Bundesrepublik, auf dessen Territorium knapp 60 Mio. Einwohner leben, in Unruhe und Verunsicherung zu versetzen? Die Frage kann nun beantwortet werden. Der Preis scheint, in türkischer Lira ausgedrückt, sehr hoch zu sein: 500 Mio. TL für eine Studie und 500 Mio. TL für die Druckkosten. Das macht zusammen eine Milliarde TL. Damit die Dimension auch dem EU-Bürger, der den Umgang mit der TL nicht gewöhnt ist, klar wird: Eine Milliarde TL war Anfang des Jahres etwa 15.000 DM wert. Nein, hier liegt kein Druckfehler vor: fünfzehntausend Deutsche Mark. Richtig gelesen. So viel kostete nämlich eine Studie, die unter dem Namen „Perspektiven der Demokratisierung in der Türkei“ Anfang dieses Jahres vom Türkischen Industriellen- und Unternehmerverband (TÜSIAD) zur politischen Situation in der Türkei veröffentlicht wurde. Unter der Leitung von Prof. Dr. Bülent Tanör, Mitglied der juristischen Fakultät der Universität Istanbul, wurde das gegenwärtige politische System in der Türkei mit westlichen Demokratien verglichen. Er machte auf die undemokratischen Zustände in der Türkei, insbesondere in der Verfassung, in der Verwaltung und in den Gesetzen aufmerksam und gab konkrete Vorschläge, um die Defizite innerhalb des Systems zu beheben. Nach der Veröffentlichung beherrschten die Ergebnisse der Studie die politische Diskussion in der Türkei über mehrere Wochen. Im folgenden werden einige Auszüge aus dieser Studie wiedergegeben, die in der türkischen Öffentlichkeit, bei den Parteien und in der Armee für große Furore gesorgt hat.

Das Demokratisierungsproblem ist systemimmanent

Die Studie stellt voran, dass es in der Türkei ein Demokratisierungsproblem gibt, das nicht ein konjunkturelles, sondern vielmehr ein prinzipielles Problem der Türkei ist. Die Vertreter des Systems würden nicht über sich und das System reflektieren und von daher gebe es auch wenig Bestrebung, nach Veränderungsmöglichkeiten zu suchen. Die Herrschaft sei vielmehr damit beschäftigt, die Opposition zu unterdrücken. Eine ernste Initiative für die Demokratisierung hätten die bisherigen Regierungen nicht vorweisen können.

Die in drei Abschnitte gegliederte Studie behandelt im ersten Abschnitt die Rolle und den Handlungsrahmen der politischen Parteien, die Wahlen, die Aufgaben der Nationalversammlung, die Regierungsform, die Administration sowie die Rolle des Nationalen Sicherheitsrates und des Generalstabschef der Armee. Im zweiten Teil werden die Menschenrechte und das Kurdenproblem besprochen. Im letzten Abschnitt geht es um Fragen des Rechtsstaates.

Die bisherige Auffassung über die Ursache des Terrors habe zu sehr die ausländischen Faktoren betont. Die fehlende Demokratisierung und die Einschränkung der Freiheiten hätten aber ebenfalls eine große Rolle bei der Entstehung des Terrors gespielt. Diese innenpolitischen Ursachen habe man bisher nicht genügend beachtet.

Trotz autoritärer Mittel des Staates, der Ausrufung von Ausnahmezuständen und dem Einsatz von Methoden, die mit dem Rechtsstaatsverständnis nicht zu vereinbaren sind, sei der Terror immer noch existent.

Die türkische Verfassung schreibt vor, dass die politischen Parteien sich an die „Kemalistischen Prinzipien und Revolutionen“ zu halten hätten. Was jedoch diese Prinzipien und Revolutionen juristisch und historisch zu bedeuten hätten, sei wenig eindeutig. Darüber gebe es viele verschiedene Lehrbücher. Ihre Auslegung sei ähnlich wie bei den Hadithen von Mohammed. Die Verbote politischer Parteien wegen Nichteinhaltung dieser Prinzipien wird stark kritisiert.

Auch die Paragraphen 78 bis 97 der „Gesetze zu den politischen Parteien“ würden Verbote auferlegen, die sehr abschreckend wirkten. Sie seien seit 1971 mehr als zehn Mal zum Anlass genommen worden, um Parteienverbote auszusprechen.

So regelt Paragraph 81 der Gesetze zu politischen Parteien die „Verhinderung der Bildung von Minderheiten“. Danach dürfen die politischen Parteien

  • nicht behaupten, es gebe nationale, religiöse, kulturelle oder sich auf rassische oder sprachliche Unterschiede stützende Minderheiten;
  • außer der türkischen Sprache und Kultur keine andere Sprache und Kultur einer Minderheit pflegen, entwickeln und verbreiten;
  • bei der Niederschrift und Veröffentlichung ihrer Parteiprogramme, bei ihren Parteitagen und Kundgebungen in geschlossenen und in freien Räumen außer der türkischen Sprache keine andere Sprache benutzen. Es ist aber möglich, dass sie ihre Programme in eine gesetzlich nicht verbotene Sprache übersetzen lassen.

Diese Formulierungen suggerierten die Auffassung, als wolle die Türkei die Entstehung einer noch nicht existierenden Minderheit im Vorfeld verhindern. In Wirklichkeit aber steckt hier die seit der Republikgründung bestehende Absicht dahinter, die Existenz der bestehenden Minderheiten zu leugnen. Das Urteil über diesen Paragraphen fällt zurecht entsprechend hart aus. Die juristische Fixierung der politischen Parteien auf die türkische Sprache und Kultur könne als „Kulturgenozid“ aufgefasst werden, urteilt Tanör.

Der Nationale Sicherheitsrat und das Militär als Hindernisse bei der Demokratisierung

Zwei wichtige Hindernisse bei der Demokratisierung des türkischen Staates und bei der Errichtung einer zivilen Gesellschaft stellten der Nationale Sicherheitsrat und der Generalstabschef der Armee dar. Die Streitkräfte seien nicht, wie in westliche Demokratien üblich, dem Verteidigungsministerium, sondern dem Ministerpräsidenten unterstellt. Die Verfassung von 1982 habe den Nationalen Sicherheitsrat als eine vom Militär dominierte Institution etabliert und sie mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Nach der bestehenden Verfassung bedürfen alle Entscheidungen, die die allgemeine Ordnung und Sicherheit betreffen, der Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates. Der Kompetenzbereich des Nationalen Sicherheitsrates schließt nach der Verfassung auch „…den Schutz von politischen, sozialen, kulturellen, ökonomischen Interessen und rechtlichen Vereinbarungen internationaler Art vor inneren und äußeren Gefahren…“ ein. Weiterhin wird vorgeschrieben, dass der Generalsekretär des Sicherheitsrates ein ranghoher Offizier sein muss. Tanör stellt fest, dass die bisherigen Empfehlungen aus dem Nationalen Sicherheitsrat überwiegend die Wirtschaft, die Außenpolitik, die Bildungspolitik und die Menschenrechtsfragen betroffen haben. Alle Regierungen hätten die Empfehlungen des Sicherheitsrates ausnahmslos angenommen. De facto sei diese Institution dem Ministerrat gleichgestellt. Auch andere Länder hätten einen Sicherheitsrat, der aber lediglich eine Einrichtung innerhalb des Verteidigungsministeriums darstellte. Nach Tanör sollte dieses Staatsorgan nicht mehr verfassungsrechtlich vorgeschrieben sein.

Ein totalitärer Eingriff in die Gedankenwelt

Die Einschränkung der Menschenrechte sei in der Türkei in doppelter Form vorhanden. Zum einen schränke die Verfassung mit gewissen Formulierungen diese im allgemeinen ein, zum anderen seien sie aber auch durch besondere Gesetzgebungen eingeschränkt.
Als allgemeines Beispiel wird Paragraph 5 der türkischen Verfassung zitiert: „Kein Gedanke und keine Überlegung, die gegen die nationaltürkischen Interessen, die türkische Existenz, gegen das Prinzip der Einheit von Staat und Nation, gegen die historischen und geistigen Werte des Türkentums, gegen das kemalistische Nationalismusverständnis, die kemalistischen Prinzipien und Revolutionen und die kemalistische Zivilisation gerichtet sind, dürfen geschützt werden (…).

Die TÜSIAD-Studie bemängelt: „Vieles, was dieser Paragraph versucht unter Schutz zu stellen, ist juristisch nicht definierbar, wie zum Beispiel „Nationaltürkische Interessen, türkische Existenz, historische und geistige Werte des Türkentums und kemalistische Zivilisation.“
Diese Begrifflichkeiten seien allzu leicht für die Zwecke eines radikalen Nationalismus, für einen starken Etatismus und gegen die grundlegenden und elementaren Rechte des Einzelnen zu instrumentalisieren. Die Formulierung „Kein Gedanke oder keine Überlegung (…) darf geschützt werden“ greife sogar in die Gedankenwelt ein und sei daher als ein totalitäres Gebot zu verstehen. Die Studie fordert diesen Paragraphen aus der Verfassung zu streichen.

Die weitestreichenden Einschränkungen der grundlegenden Rechte und Freiheiten erlaube Paragraph 13 der Verfassung. Diese Rechte sind einzuschränken, wenn die in diesem Paragraphen festgelegten allgemeinen Umstände zutreffen: „… wenn die Unteilbarkeit des Staates mit seinem Territorium und seiner Nation, die nationale Unabhängigkeit, die Republik, die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die allgemeine Ruhe, die allgemeine Ethik und die allgemeine Gesundheit gefährdet sind.“ Wie man sieht, bleibt nicht viel übrig.
Ein anderes Hindernis für die Demokratisierung stellten die Antiterrorgesetze dar. Als Beispiel wird hier aus dem Paragraphen 8 zitiert: „Mit welcher Methode, Absicht oder Gedanken es auch immer geschieht, schriftliche oder mündliche Propaganda, Versammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen, die sich gegen die Unteilbarkeit des Staates, der Türkischen Republik mit seiner Heimat und Nation richten, sind verboten. Wer diese Handlungen begeht, wird zu schwerer Haft von 2 bis 5 Jahren verurteilt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Mio. TL bis zu 100 Mio. TL bestraft.“

Die Einleitung von Verfahren gegen viele Journalisten und Schriftsteller sowie Verhaftungen und Verurteilungen seien durch diesen Paragraphen ermöglicht worden. Die Staatsanwälte suchten nicht nach besonderen Straftatbeständen, sondern es genüge ihnen, allgemeine Absichten erkannt zu haben, um Verfahren nach Paragraph 8 des Antiterrorgesetzes einzuleiten. Der legaler Rahmen der Verfassung erlaube nahezu der gesamten politischen Elite des Landes, sich undemokratisch zu verhalten.

Auch in der Kurdenfrage werden einige neue Vorschläge zu Lösung des Problems gemacht. In weiten Teilen entspricht das Ergebnis der TÜSIAD-Studie aber den Ergebnissen vorangegangener Studien zur Kurdenfrage.

Eine Studie mit radikalen Meinungen und Vorschlägen

Die Reaktionen auf diese Art von konstruktive Kritik waren unterschiedlich und zum Teil auch überraschend. In der 27. Mitgliederversammlung von TÜSIAD distanzierten sich nicht wenige Unternehmer von der Studie, weil sie glaubten, sonst bei den mächtigen Militärs in Ungnade zu fallen. So wurde die Studie beim Jahresbericht über die Aktivitäten von TÜSIAD nicht erwähnt. Aus Militärkreisen hieß es, die Unternehmer sollten „sich um den eigenen Kram kümmern“. Der Parlamentspräsident der Türkischen Nationalversammlung begrüßte die Studie und versprach, einige Verbesserungsvorschläge als Gesetzesinitiative zu formulieren und in die Kommissionen des Parlamentes einzubringen. Die Tageszeitung Hürriyet titelte am 24.1.1997: „Eine vom Kurdenproblem bis zum Nationalen Sicherheitsrat reichende Studie mit radikalen Meinungen und Vorschlägen.“ Die Militärs veranstalteten für die Unternehmer eine Versammlung, in der sie selbst über die Bedeutung des Sicherheitsrates referierten.

PKK-nahe Publikationen sahen in der TÜSIAD-Studie lediglich den Versuch der Unternehmer, Absatzmärkte für ihre Produkte zu sichern oder zu gewinnen, da ihnen Kurdistan aus Kriegsgründen seit mehr als zehn Jahren verschlossen sei. Die Unternehmer hätten eher mit opportunistischen Absichten gehandelt.

Viele türkische Intellektuelle jedoch betrachten bei zunehmender Islamisierung der Türkei das Militär als Garanten des Laizismus. Einige gehen sogar so weit, den Nationalen Sicherheitsrat als Garanten für die türkische Demokratie zu sehen. Daher gab es auch unter den Zivilisten, die eigentlich zu den Demokraten gezählt werden, kein Verständnis für Tanörs Vorschlag, im Zuge der Entwicklung einer zivilen Gesellschaft den Nationalen Sicherheitsrat aufzulösen. Bisher war es in der Türkei indiskutabel, über die Existenzberechtigung des Sicherheitsrates zu sprechen. Die TÜSIAD-Studie hat mit diesem Tabu gebrochen. Dies ist zugleich eine Ohrfeige gegen die politischen Parteien und zivile Organisationen, die zwar während der Wahlen oder auf Großkundgebungen über die Demokratisierung sprechen, aber sich bisher aus Angst vor den Militärs nicht einmal getraut haben, eine vernünftige und umfassende Bestandsaufnahme der antidemokratischen Strukturen des türkischen Staates und der Gesellschaft zu erstellen.

Zugleich zeigt die Studie den Kurden, dass sie die bestehenden, türkisch dominierten, zivilen Strukturen der Gesellschaft mehr denn je für eine Zusammenarbeit gewinnen müssen. Die türkisch-kurdische Polarisierung der letzten zehn Jahre hat in der Türkei zu einer Isolation der kurdisch-türkischen Intellektuellen geführt, die in Fragen der Demokratisierung eigentlich keine großen Differenzen hatten. Dieser Umstand hat sich für beide Bevölkerungskreise als nachteilig erwiesen.

Im folgenden werden die grundlegenden Forderungen der Studie aufgeführt.

  • Der Generalstabschef soll dem Verteidigungsministerium unterstellt werden.
  • Der Nationale Sicherheitsrat soll kein Verfassungsorgan mehr sein und das Gesetz zur Regelung des Generalsekretär des Sicherheitsrates soll aufgehoben werden.
  • Dem Ministerpräsidenten unterstellte Krisenratsregelungen werden verfassungsrechtlich oder juristisch nicht gestützt und sie tragen in hohem Maß zur Gefahr der Bildung eines halbmilitaristischen Staates bei. Daher sollen diese Bestimmungen aufgehoben werden.
  • Die in den Paragraphen 26 und 28 der Verfassung bestehenden Regelungen zu verbotenen Sprachen sollen nicht mehr angewandt werden.
  • Jedem Bürger muss nach Möglichkeit innerhalb oder außerhalb der Schule das Recht auf muttersprachlichen Unterricht und die Entwicklung der Muttersprache zuerkannt werden.
  • Die Möglichkeiten für Fernseh- und Radiosendungen in nicht türkischen Sprachen müssen zugelassen werden.
  • Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit sind aufzuheben.
  • Die Paragraphen 158, 159, 311 und 312 der türkischen Strafgesetze sind in einer die freie Meinungsäußerung nicht bestrafende Art zu erneuern und Paragraph 8 ist vollständig zu streichen.
  • Für die in den Zeiten des Ausnahmezustandes gefällten Rechtsurteile soll der Rechtsweg ermöglicht werden.
  • Der Status von Staatssicherheitsgerichten soll im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit überprüft werden, Militärrichter sollen in diesen Gerichten kein Amt übernehmen dürfen.
  • Die Bestimmung 125/6 des Grundgesetzes zur Regelung im Ausnahmezustand, die den Aufgabenbereich der Verwaltungsgerichte einschränkt, soll aufgehoben werden.
  • Die Zeit der Untersuchungshaft soll verkürzt werden.
  • Die Todesstrafe soll aufgehoben werden.
  • Der Paragraph 15 der Verfassung, der die Einschränkung der grundlegenden Rechte und Freiheiten regelt, muss erneuert werden.
  • Die Zusatzbestimmung des Paragraphen 6, die die Polizisten zur Anwendung von Gewalt befähigt, soll aufgehoben werden.
  • Die Strafen für Folterungen und Misshandlungen sollen erhöht werden.
  • Die „Staatsgeheimnisse“ sollen für die Parlamentarischen Untersuchungskommissionen keine Barrieren mehr darstellen.
  • Die Gesetze zu den politischen Parteien müssen in Übereinstimmung mit der Verfassung überarbeitet werden.
  • Bei den Wahlen soll die Sperrminorität auf 5% gesenkt werden.
  • Die Vorschrift, dass die Religion bei Registrierungen angegeben werden muss, soll aufgehoben werden.
  • Die Bestimmungen, die Immunität von Abgeordneten regeln, sollen überarbeitet werden.

Zum Schluss noch eine weitere Erkenntnis für die EU-Mitgliedsstaaten, denen an der Demokratisierung der Türkei gelegen ist, die aber bisher nicht wussten, wie sie der Türkei helfen sollten und sich von daher lediglich auf Waffenverkäufe oder Waffengeschenke beschränkten. Also, wenn eine Studie im materiellen Wert von 15.000 DM soviel Diskussion und Gesetzesinitiativen in die Wege leiten kann, dann… Ich glaube, jetzt braucht man dem reichen Westen nicht mehr sagen, wie sie in die Demokratisierung der Türkei und die Wahrung der Menschenrechte investieren können.

(Die Studie liegt nun auch in englischer Übersetzung unter dem Titel „Democratisation Perspectives in Turkey“ by The Association fo Turkish Industrialists and Businessmen vor.)

Kurdistan heute Nr. 21/22, September/Oktober 1997

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