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News-Eintrag vom 15.03.2020

32 Jahre Halabja: Verantwortung wahrnehmen und helfen!

Heute, am 16. März 2020, jährt sich der Völkermord an den KurdInnen in Halabja zum 32. Mal. KurdInnen im In- und Ausland gedenken am 16. März den Opfern, die im Jahr 1988 von der irakischen Luftwaffe unter Saddam Hussein mit Giftgas bombardiert und brutal ermordet wurden.

Der Diktator wollte ein Exempel an den KurdInnen statuieren. Innerhalb kürzester Zeit wurden etwa 5.000 Menschenleben ausgelöscht. Die große Mehrheit der Opfer waren Frauen und Kinder, die qualvoll erstickten. Etwa 10.000 Menschen wurden verletzt und leiden heute noch an den Folgen der Giftgasattacke.

Erneut weisen auf die Rolle deutscher Firmen hin, die für den Bau zahlreicher irakischer Anlagen zur Giftgasproduktion verantwortlich waren. Die UN-Untersuchungskommission UNSCOM kam zu dem Ergebnis, dass rund 70 Prozent der Giftgasanlagen des Iraks aus deutscher Produktion stammen. Trotz Bekanntwerden dieser brisanten Informationen im Jahr 1984 wurden die Exporte aus Deutschland nicht verhindert.

Die verantwortlichen Akteure in den deutschen Firmen wurden hierfür entweder gar nicht oder nur mit sehr geringen (Bewährungs-)Strafen juristisch zur Rechenschaft gezogen. Und obwohl der Bau dieser Anlagen erst einen Giftgasangriff dieses Ausmaßes durch das Saddam-Regime ermöglichte, wurden keine Entschädigungszahlungen fällig.

Die Nachwirkungen des Völkermordes und der Vernichtung sind in Halabja und bei den Opferfamilien noch heute zu spüren. Es wäre in diesem Zusammenhang mehr als angebracht, wenn sich die deutsche Bundesregierung mit den Folgen für die Bevölkerung und die Stadt auseinandersetzt und prüft, inwieweit sie unterstützend tätig werden kann.

Inzwischen ist Halabja nicht mehr eine bloße Provinz des Gouvernements Sulaymaniya, sondern eines von vier Gouvernements in Kurdistan-Irak. Insofern könnten beispielsweise wirtschaftliche Investitionen durch die Bundesrepublik Deutschland in die Gesundheitsversorgung, das Bildungssystem und die weitere Infrastruktur in Halabja sowohl zur Stabilität des Gouvernements beitragen als auch sich positiv auf die Lebenssituation der Menschen auswirken.

Darüber hinaus ist eine Anerkennung der Verbrechen vom 16. März 1988 durch die Bundesregierung als Völkermord ein längst überfälliger Schritt, nachdem diese neben Staaten wie Norwegen und Großbritannien auch vom Internationalen Strafgerichtshof bereits als Völkermord eingestuft wurde. Dass der deutsche Bundestag im März 2013 sein tiefes Bedauern darüber äußerte, dass die Verbrechen in Halabja mit Giftgas verübt wurden, dessen Herstellung „mit illegalen Lieferungen deutscher Firmen“ ermöglicht wurde, kann dabei nur als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gewertet werden.

15.03.2020

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